Impfschema für Hunde & Katzen
Infektionskrankheiten sind eine ernstzunehmende Gefahr für Ihr Haustier. Impfungen stellen nachgewiesenermassen einen sehr guten Schutz für Ihr Haustier vor Infektionskrankheiten dar. Eine gute Immunität wird erreicht, wenn die Immunabwehr korrekt aufgebaut (Grundimmunisierung) und danach erhalten wird (Wiederholungsimpfungen). Die Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin (SVK) aktualisiert die Impfempfehlungen, an denen wir uns orientieren, laufend anhand des neuesten Standes der Wissenschaft.
Um bei Ihrem Welpen den bestmöglichen Impfschutz gewährleisten zu können, sollte die Grundimmunisierung im Alter von 8 Wochen begonnen werden. Wenn Sie Ihren Welpen von einem Züchter oder einer verantwortungsvollen Privatperson übernehmen, ist diese Erstimpfung i.d.R. schon erfolgt. Die Wiederholungsimpfungen erfolgen im Alter von 12 und 16 Wochen. Mit einem Jahr ist die Grundimmunisierung abgeschlossen.
Impftermin zur Grundimmunisierung verpasst – keine Panik:
Grundsätzlich ist es zum Impfen nie zu spät! Bei einer später begonnenen Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von 3-4 Wochen nötig.
Impfschema für Hunde
Bei den Wiederholungsimpfungen gibt es Komponenten, die jährlich nachgeimpft werden (Parainfluenza und Leptospirose).
◆ Die Schutzimpfung gegen Staupe, Leberentzündung (HCC) und Parvovirose muss nur im 3-Jahres-Rhythmus aufgefrischt werden. Alternativ zu dieser Auffrischung kann der Antikörpertiter bestimmt werden.
KC-Nasenimpfung: Einige Pensionen und Hundehorte verlangen zusätzlich zur Kombi-Impfung die nasale Zwingerhustenimpfung. In dieser ist zusätzlich zu dem Parainfluenzavirus ein Bakterium (Bordetella bronchiseptica) enthalten, welches am Zwingerhusten beteiligt sein kann.
Tollwutimpfung (EU): Für Hunde, die ausschliesslich in der Schweiz leben, ist die Tollwutimpfung nicht verpflichtend. Für den Grenzübertritt ins Ausland benötigt Ihr Tier eine gültige Tollwutimpfung. Wichtig ist, dass die Impfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt. Eine in der Schweiz durchgeführte Tollwutimpfung ist 3 Jahre gültig. Für Länder ausserhalb der EU gelten z.T. strengere Bestimmungen. Bei weiteren Fragen zum Thema Tollwutimpfung und Auslandreisen besuchen Sie die Seite des Bundes unter: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze (admin.ch).
Impfschema für Katzen
Hauskatze: Reine Wohnungskatzen benötigen einen Schutz gegen Katzenschnupfen und die Katzenseuche/Panleukopenie. Diese Impfungen werden jährlich aufgefrischt. Je nach Impfstoff genügt unter Umständen eine Impfung alle 3 Jahre. Katzen, die einem sehr hohen Infektionsdruck ausgesetzt sind, erhalten eine Kombi-Impfung, in welcher neben dem Herpes- und dem Calicivirus zusätzlich noch ein Schutz gegen Chlamydien enthalten ist.
◆ Freigänger-Katze: Katzen mit Freilauf erhalten zusätzlich eine Impfung gegen die Leukose. Diese wird vier Jahre lang jährlich geimpft, danach genügen Wiederholungsimpfungen alle 3 Jahre.
Tollwutimpfung (EU): Für Katzen, die ausschliesslich in der Schweiz leben, ist die Tollwutimpfung nicht verpflichtend. Für den Grenzübertritt ins Ausland benötigt Ihr Tier eine gültige Tollwutimpfung. Wichtig ist, dass die Impfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt. Eine in der Schweiz durchgeführte Tollwutimpfung ist 3 Jahre gültig. Für Länder ausserhalb der EU gelten z.T. strengere Bestimmungen. Bei weiteren Fragen zum Thema Tollwutimpfung und Auslandreisen besuchen sie die Seite des Bundes unter: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze (admin.ch).
Weitere Fragen zum Thema Impfung?
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Impfungen haben, können Sie sich gerne auch direkt an unsere Tierärztinnen und Tierärzte wenden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie ausserdem auf der Internetseite der SVK.
Quellen
Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin (SVK): Impfempfehlungen der SVK-ASMPA (Juli 2022)