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Hund und Katze chippen in der Schweiz – Pflicht, Mikrochip & AMICUS Registrierung
In der Schweiz gilt für Hunde eine gesetzliche Pflicht zur Mikrochipkennzeichnung und Registrierung. Jeder Hund muss spätestens im Alter von drei Monaten und vor der ersten Weitergabe – von einer Tierärztin oder einem Tierarzt gechippt und im Register AMICUS eingetragen werden.
Für Katzen besteht zwar keine gesetzliche Chippflicht, dennoch raten wir dringend dazu, auch sie mit einem Mikrochip auszustatten und zu registrieren. Dies gilt besonders für Freigänger, da ein Chip die Chance erhöht, eine entlaufene Katze schnell wieder nach Hause zu bringen. Bei Auslandsreisen ist die Mikrochipkennzeichnung gemäss EU-Heimtierverordnung ohnehin obligatorisch.
Der Chip wird mit einer Nadel an der linken Halsseite unter die Haut gesetzt. Dieser kurze Eingriff wird von den meisten Tieren gut toleriert und erfordert üblicherweise keine Betäubung. Jeder Mikrochip besitzt eine einmalige Identifikationsnummer, die im jeweiligen Tierregister hinterlegt wird und eine eindeutige Zuordnung des Tieres ermöglicht – ein Leben lang.
Zum Auslesen der Chipnummer benötigt man ein spezielles Lesegerät. Solche Scanner sind üblicherweise bei Tierarztpraxen, Tierheimen, Organisationen des Tierschutzes und auch bei der Polizei vorhanden.
Der Chip wird mit einer Nadel an der linken Halsseite unter die Haut gesetzt. Dieser kurze Eingriff wird von den meisten Tieren gut toleriert und erfordert üblicherweise keine Betäubung. Jeder Mikrochip besitzt eine einmalige Identifikationsnummer, die im jeweiligen Tierregister hinterlegt wird und eine eindeutige Zuordnung des Tieres ermöglicht – ein Leben lang.
Zum Auslesen der Chipnummer benötigt man ein spezielles Lesegerät. Solche Scanner sind üblicherweise bei Tierarztpraxen, Tierheimen, Organisationen des Tierschutzes und auch bei der Polizei vorhanden.
Vorteile der Mikrochipkennzeichnung bei unseren Haustieren
- Kann bereits bei jungen Tieren durchgeführt werden
- Keine Narkose notwendig
- Dauerhafte und fälschungssichere Identifikation
- Weltweit anerkannt – wichtig für internationale Reisen
Registrierung – ein unverzichtbarer Schritt nach dem Chippen
Das Setzen des Chips allein genügt nicht. Erst die Registrierung macht den Chip wirklich nutzbar:
- Hunde: Die Erfassung in AMICUS (www.amicus.ch) durch die Tierärztin oder den Tierarzt ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Katzen: Eine Anmeldung im Register ANIS (www.anis.ch) wird empfohlen.
Nur wenn die Chipnummer mit den Halterdaten verknüpft ist, kann ein gefundenes Tier rasch identifiziert und seinem Zuhause zugeordnet werden.
Autorin:
Dr. med. vet. Laura Loi, FVH
Dr. med. vet. Laura Loi ist leitende Tierärztin bei MeikoVet in Maienfeld.
Autorin:
Dr. med. vet. Laura Loi, FVH
Dr. med. vet. Laura Loi ist leitende Tierärztin bei MeikoVet in Maienfeld.
